Allgemeine Geschäftsbedingungen für Site-Betreiber
(AGB Sitebetreiber)
Fassung: 30. August 2010

1. Vorbemerkung

1.1 Diese AGBs richten sich an Site-Betreiber, die ihre Web-Angebote mit dem CHECK2GO absichern. Für Mitglieder/User/Teilnehmer gibt es hier die Mitgliedsbedingungen.

1.2 Site-Betreiber ("Webmaster"), die ihre Website beim CHECK2GO anmelden, erkennen damit automatisch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Site-Betreiber an. Sie erklären weiterhin, die Mitgliedsbedingungen für Mitglieder/User/Teilnehmer gelesen zu haben und damit überein zu stimmen.


2. Allgemeines

2.1 Die Mitglieder von CHECK2GO bilden eine eigene Online-Community, die sich insbesondere mit erotischen Inhalten beschäftigt, Informationen zu dem Thema austauscht und erotische Themen diskutiert. Im Rahmen der Mitgliedschaft ermöglicht es CHECK2GO seinen ausschließlich volljährigen Mitgliedern, erotische Angebote im Netz zu nutzen, die allein Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen zugänglich sein dürfen.

2.3 Jedes Mitglied von CHECK2GO erklärt mit der Anmeldung zum CHECK2GO ausdrücklich, mindestens 18 Jahre alt und – gegebenenfalls - nach den Gesetzen seines Heimat- sowie Aufenthaltslandes volljährig zu sein. Mit der Anmeldung beim CHECK2GO erklärt er außerdem sein Interesse an erotischen Inhalten, die gesetzlich nur Erwachsenen zugänglich sein sollen.

2.3 Die Site-Betreiber nutzen daher Schutzmechanismen, die nach den deutschen Gesetzen nur für Erwachsene bestimmte Inhalte wirkungsvoll gegenüber dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen schützen. Ergänzend zu CHECK2GO sind dies beispielsweise auch Einrichtungen wie Netnanny und Cybersitter, mit denen Eltern aktiv ihre Kinder vor jugendgefährdenden Web-Sites schützen können.

2.4 Durch die Anmeldung bei CHECK2GO erhält jeder User automatisch ein PAY2GO-Login, welches ihm ermöglicht, weitere kostenpflichtige Leistungen innerhalb des PAY2GO-Netzwerkes zu beziehen und diese über die von ihm hinterlegten Zahlungsinformationen zu bezahlen. Das aufgrund der Möglichkeit des Bezuges weiterer kostenpflichtiger Leistungen entstehende Kostenrisiko auf Seiten des Nutzers ist eine notwendige Voraussetzung für die Gesetzeskonformität von Altersverifikationssystemen.

3. Site-Spezifikation

3.1 Bei CHECK2GO registrierte Sites müssen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Die Site-Betreiber verpflichten sich insbesondere dazu, dass die Inhalte un die Links ihrer Sites keine strafbaren Inhalte, wie

  • Aufforderungen zu Straftaten (§ 111 StGB);
  • zum Rassenhass aufstachelnde oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildernde Darstellungen, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise zeigen (§ 131 StGB);
  • Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, (§ 184 Abs. 3 StGB) sowie
  • kriegsverherrlichende Darstellungen

enthalten bzw. auf solche verweisen. Jede Site muss ferner über eine aktuelle und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Anbieterkennung (Name, Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten) verfügen. Der Site-Betreiber verpflichtet sich ferner gegenüber CHECK2GO, Verletzungen von Urheberrechten, Marken- und sonstigen Kennzeichenrechten, Persönlichkeitsrechten und des Wettbewerbsrechts zu unterlassen. Verstößt der Site-Betreiber gegen die vorstehenden Pflichten, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des CHECK2GO entstandenen und noch zu entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von CHECK2GO von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von CHECK2GO, insbesondere zum Ausschluss der Site und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

3.2 Beim CHECK2GO dürfen ausschließlich Sites mit erotischem Inhalt angemeldet werden, insbesondere ist jede Form von politischem Extremismus unzulässig.

3.3 Sollte der Site-Betreiber für sein Angebot einen Server-Standort außerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland nutzen, so verpflichtet er sich außerdem die anwendbaren Bestimmungen dieses Drittstaates zu beachten.

3.4 Alle Sites außerhalb (!) des CHECK2GOS müssen den Anforderungen von FSK 16 entsprechen. Den Usern außerhalb des CHECK2GO-Bereiches oder anderweitig gemachte Versprechen und Zusagen sind innerhalb des geschützten Bereiches einzuhalten. Die bei CHECK2GO hinterlegte Ansprung-URL für den geschützten Bereich ist in der vorgegebenen Regelmäßigkeit sowie auf Verlangen von CHECK2GO zu ändern.

4. Anmeldung / Daten / Datenschutz

4.1 Mit der Anmeldung bestätigt jeder Site-Betreiber/Webmaster, berechtigt zu sein, die Site bei CHECK2GO anzumelden sowie alle Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Dies gilt insbesondere auch für die persönlichen Daten und Daten zum Unternehmen sowie der e-Mail-Adresse. CHECK2GO kann die Vorlage eines Handelsregister-Auszuges oder eines ähnlichen Dokumentes verlangen. Die Vorlage von gefälschten Dokumenten und/oder Angabe falscher persönlicher Daten kann von CHECK2GO zur strafrechtlichen Verfolgung gebracht werden.

4.2 Jeder Site-Betreiber ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen oder unternehmensbezogenen Daten sowie der e-Mail-Adresse unverzüglich an
helpdesk@imckg.de zu melden.

4.3 Es besteht kein Anspruch zur Aufnahme einer Site durch CHECK2GO. CHECK2GO kann Sites ablehnen, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.

4.4 Jeder Site-Betreiber verpflichtet sich, CHECK2GO und seinen Mitarbeitern zu Test- und Prüfungszwecken jederzeit einen kostenfreien Zugang zu allen durch den CHECK2GO geschützten Seiten zur Verfügung zu stellen. Entsprechenden Bitten um ein Test-Passwort ist umgehend zu entsprechen. Eine wesentliche Änderung der angeschlossenen Site ist CHECK2GO umgehend mitzuteilen.

4.5 Jeder Site-Betreiber ist verpflichtet, das ihm von CHECK2GO zur Kenntnis gebrachte Passwort für die Site-Konfiguration sowie mögliche weitere Passworte/Daten streng vertraulich zu behandeln. Alle Zugangsdaten sind an einem sicheren Ort aufzubewahren oder zu löschen. Sollte ein Site-Betreiber den Verdacht haben, dass sein Passwort bekannt geworden ist, hat er CHECK2GO unverzüglich zu verständigen, damit das Passwort gesperrt werden kann.

4.6 CHECK2GO ist berechtigt, die bei der Anmeldung der Site angegebenen Daten sowie alle im Zusammenhang mit Nutzung und Betrieb von CHECK2GO stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu zu nutzen. CHECK2GO wird dabei die deutschen Datenschutz-Gesetze beachten. CHECK2GO kann ohne weitere Rücksprache Informationen über angeschlossene Sites veröffentlichen, in Listen auf sie hinweisen und zu diesen Zwecken Logos, Screenshots und gegebenenfalls einzelne Bilder der angeschlossenen Sites kostenlos verwenden.

5. Haftungsbeschränkung

5.1 CHECK2GO haftet nicht für die dem System angeschlossenen Sites, Server und Seiten, dafür ist ausschließlich der jeweilige Site-Betreiber verantwortlich.

5.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von CHECK2GO für die technische Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Systems ausgeschlossen. Sollte aus irgendeinem Grund (z.B. Änderung der Gesetze) der Dienst eingestellt, oder sich die Anforderungen an die Mitgliedschaft- und/oder die Personen-Prüfung ändern und deshalb bis dahin registrierte Mitglieder gesperrt werden müssen, so besteht weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf volle oder teilweise Erstattung der Mitgliedsgebühr.

5.3 CHECK2GO führt die Alterskontrolle der Mitglieder mit großer Sorgfalt durch, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Volljährigkeit, insbesondere auch nicht bei von den Mitgliedern/Usern/Teilnehmern zugeleiteten gefälschten Dokumenten oder unzutreffend abgegebenen Volljährigkeitserklärungen.

6. Copyright

6.1 Bei CHECK2GO angemeldete Sites sind verpflichtet, den von CHECK2GO zur Verfügung gestellten Quellcode für das Zugangsfeld für Mitglieder unverändert und kostenfrei auf den eigenen Seiten zu installieren. Von CHECK2GO geschickte Updates sind unverzüglich einzurichten und Vorversionen sind entsprechend nicht mehr zu verwenden und zu löschen.

6.2 Eine über das Zugangsfeld hinausgehende Verwendung des CHECK2GO-Logos oder anderer Zeichen, Daten o.ä. ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch CHECK2GO erlaubt. Jeglicher Mißbrauch wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

7. Teilnahme / Kündigung

7.1 Die Teilnahme von Sites bei CHECK2GO läuft zunächst auf unbestimmte Zeit. Die Teilnahme beginnt mit der Freischaltung der Site durch CHECK2GO mit einer gesonderten Mail, in dem der Quellcode für das Zugangsfeld für Mitglieder enthalten ist. Kündigen können Site-Betreiber jederzeit durch E-Mail an helpdesk@imckg.de. Im Fall der Kündigung durch den Site-Betreiber oder Ausschluss/Kündigung durch CHECK2GO ist das Zugangsfeld für Mitglieder umgehend von der Site zu entfernen. Ein weitere Verwendung von Zeichen, Daten o.ä., die CHECK2GO dem Site-Betreiber zur Verfügung gestellt hat, ist nach erfolgter Kündigung unzulässig und wird von CHECK2GO straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

7.2 Sollte CHECK2GO hinreichenden Verdacht haben, dass die vorstehenden Bedingungen oder die gesetzlichen Bestimmungen vom Site-Betreiber nicht eingehalten werden (insbesondere durch Abmahnung des vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet, oder Ermittlungen staatlicher Behörden), kann CHECK2GO die Site umgehend von der Nutzung des CHECK2GO-Systems ausschließen. Der Site-Betreiber ist von der Ausschließung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Eine Re-Aktivierung liegt jedoch im Ermessen von CHECK2GO.

8. Klauseln

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. CHECK2GO wird betrieben von der Inter Publish GmbH, Karlsruher Str. 31, 76437 Rastatt. Gerichtsstand ist Hamburg.

8.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmung(e)n unwirksam oder nichtig sein, so behalten die übrigen ihre Gültigkeit. Für die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt dann eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichem Zweck der unwirksamen oder nichtigen am nächsten kommt.