Fassung: 30. August 2010
1. Vorbemerkung
1.1 Die nachfolgenden Mitgliedsbedingungen gelten für die Mitglieder/User/Teilnehmer (nachfolgend "Mitglieder") von CHECK2GO.
1.2 Mit der Anmeldung bei CHECK2GO erklärt sich jedes Mitglied mit diesen Mitgliedsbedingungen einverstanden und bestätigt, die Mitgliedsbedingungen vollständig gelesen zu haben.
1.3 Für Site-Betreiber gibt es hier gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Allgemeines
2.1 Die Mitglieder von CHECK2GO bilden eine eigene Online-Community, die sich insbesondere mit erotischen Inhalten beschäftigt, Informationen zu dem Thema austauscht und erotische Themen diskutiert. Im Rahmen der Mitgliedschaft ermöglicht es der CHECK2GO seinen ausschließlich volljährigen Mitgliedern, erotische Angebote im Netz zu nutzen, die allein Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen zugänglich sein dürfen.
2.2 Jedes Mitglied von CHECK2GO erklärt mit der Anmeldung bei CHECK2GO ausdrücklich, mindestens 18 Jahre alt und gegebenenfalls - nach den Gesetzen seines Heimat- sowie Aufenthaltslandes volljährig zu sein. Mit der Anmeldung bei CHECK2GO erklärt er außerdem sein Interesse an erotischen Inhalten, die gesetzlich nur Erwachsenen zugänglich sein sollen. Er stimmt mit dem Grundkonsens aller Mitglieder überein, die eine Verbreitung bzw. Zugänglichmachung strafbarer Inhalte, wie
- Aufforderungen zu Straftaten (§ 111 StGB);
- zum Rassenhass aufstachelnde oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildernde Darstellungen, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise zeigen (§ 131 StGB);
- Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, (§ 184 Abs. 3 StGB) sowie
- anstößige Sexangebote (§ 119 OWiG)
- kriegsverherrlichende Darstellungen
im Netz ablehnen. Alle Mitglieder fördern daher Schutzmechanismen, die nach den deutschen Gesetzen nur für Erwachsene bestimmte Inhalte wirkungsvoll gegenüber dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen schützen. Ergänzend zu CHECK2GO sind dies beispielsweise auch Einrichtungen wie Netnanny und Cybersitter, mit denen Eltern aktiv ihre Kinder vor jugendgefährdenden Web-Sites schützen können.
2.3 Durch die Anmeldung bei CHECK2GO erhält jeder User automatisch ein PAY2GO-Login, welches ihm ermöglicht, weitere kostenpflichtige Leistungen innerhalb des PAY2GO-Netzwerkes zu beziehen und diese über die von ihm hinterlegten Zahlungsinformationen zu bezahlen. Das aufgrund der Möglichkeit des Bezuges weiterer kostenpflichtiger Leistungen entstehende Kostenrisiko auf Seiten des Nutzers ist eine notwendige Voraussetzung für die Gesetzeskonformität von Altersverifikationssystemen.
3. Passworte / Vertraulichkeit
3.1 Jedes Mitglied verpflichtet sich, sein persönliches Passwort streng vertraulich zu behandeln und niemandem, insbesondere auch keinem Minderjährigen, zur Kenntnis zu bringen. Bestätigungsmails von CHECK2GO sind zu löschen. Hat das Mitglied den Verdacht, dass sein Passwort einem Drittem bekannt geworden ist, so muss er CHECK2GO unverzüglich davon verständigen, damit das Passwort gesperrt werden kann.
3.2 Besteht der begründete Verdacht (z.B. durch ungewöhnlich häufige oder zeitgleiche mehrmalige Nutzung des Passwortes), dass ein Passwort bekannt geworden ist oder von einem Minderjährigen genutzt wird, ist CHECK2GO zur sofortigen Sperrung des Passwortes berechtigt.
3.3 Nach erfolgter Sperrung des Passwort erhält das Mitglied auf Anfrage und erneutem Alters-/Identitätsnachweis ein neues Passwort zu gewiesen. CHECK2GO behält es sich vor, bei wiederholtem Missbrauch Mitglieder ausschließen und kein neues Passwort mehr zuzuweisen.
3.4 Da CHECk2GO eine eigene Online-Community bildet, ist eine Übertragung der Nutzungsrechte an dem Passwort unzulässig und führt zum Ausschluss aus der Community und zur Sperrung des Passworts.
4. Anmeldung
4.1 Die Vorlage von gefälschten Dokumenten und/oder Angabe falscher persönlicher Daten oder nicht gültiger oder unrechtmäßig beschaffter Abrechnungsdaten (Kreditkartennummer etc.) ist unzulässig und wird von CHECK2GO zur strafrechtlichen Verfolgung gebracht.
4.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten und der Mail-Adresse unverzüglich CHECK2GO durch Mail an helpdesk@imckg.de zu melden.
5. Daten / Datenschutz
5.1 Mit der Anmeldung erteilt das Mitglied CHECK2GO die Einwilligung, die personenbezogen Daten zu Zwecken des Betriebs, der Nutzung und der Abrechnung des Angebots zu verarbeiten und zu nutzen. Insbesondere gestattet das Mitglied es CHECK2GO, seine bei der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten (Gewünschter Username, Gewünschtes Passwort, "Stichwort", E-Mail-Adresse, Name, Wohnort, Geburtsdatum, Telefon (optional)- Fax (optional), Personalausweis/Reisepass-Nummer, Kreditkarten-Nummer sowie Dauer der Mitgliedschaft) und seine Nutzungsdaten im zur Bereitstellung und Abrechnung des CHECK2GOS-Angebots erforderlichen Umfang zu verarbeiten und zu nutzen. CHECK2GO zugeleitete Kopien von Dokumenten (z.B. Personalausweis) wird CHECK2GO sorgfältig aufbewahren und Dritten nicht zugänglich machen. CHECK2GO kann ausgewählte Dienstleistern mit der teilweisen oder vollständigen Abwicklung des Systems beauftragen, wird diese dabei auf die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit verpflichtet.
5.2 Hat ein Mitglied bei der Anmeldung die Frage "Infos per Mail?" mit Ja beantwortet (Einwilligung), so ist CHECK2GO ferner berechtigt, an die angegebene Mail-Adresse eigene Informationen und solche von Geschäftspartnern zu versenden. Diese Einwilligung kann von den Mitgliedern jederzeit widerrufen werden. Dritten werden die personenbezogenen Daten nicht zu Zwecken der Werbung zur Verfügung gestellt.
5.3 CHECK2GO erhebt, verarbeitet und nutzt die anfallenden personenbezogen Daten der Mitglieder im übrigen entsprechend den deutschen Datenschutz-Gesetzen.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 CHECK2GO haftet nicht für die dem System angeschlossenen Server und Sites, dafür ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Sollten Mitglieder von CHECK2GO bei angeschlossenen Sites Verstöße gegen das deutsche Strafrecht feststellen (s.o.), so haben sie CHECK2GO umgehend darüber zu informieren, damit die betreffende Site von CHECK2GO ausgeschlossen werden kann.
6.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von CHECK2GO für die technische Verfügbarkeit des Systems ausgeschlossen. Sollte aus irgendeinem Grund (z.B. Änderung der Gesetze) der Dienst eingestellt, oder sich die Anforderungen an die Mitgliedschaft- und/oder die Personen-Prüfung ändern und deshalb bis dahin registrierte Mitglieder gesperrt werden müssen, so besteht weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf volle oder teilweise Erstattung der Mitgliedsgebühr.
7. Teilnahme / Kündigung / Sperrung
7.1 Die Mitgliedschaft beim CHECK2GO-System ist zunächst auf den vom Mitglied bei der Anmeldung angegebenen Zeitraum befristet und verlängert sich NICHT automatisch. Die Mitgliedschaft kann mit Einverständnis des Mitglieds zu dem zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Mitgliedspreis verlängert werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Freischaltung durch CHECK2GO.
7.2 Kündigen können Mitglieder jederzeit durch e-Mail an helpdesk@imckg.de. Im Fall einer Kündigung durch das Mitglied oder im Fall der Kündigung/Sperrung eines Mitglieds durch CHECK2GO aus triftigem Grund, besteht kein Anspruch auf Erstattung der vollen oder teilweisen Mitgliedsgebühr.
7.3 CHECK2GO ist berechtigt, bei wiederholten Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Mitgliedsbedingungen das Mitglied auszuschließen und das Passwort zu sperren.
7.4 Das Recht von CHECK2GO bzw. des Mitglieds, den Mitgliedsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für CHECK2GO insbesondere in jedem der folgenden Fälle vor:
7.4.1 Das Mitglied ist für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Beitrags in Verzug gekommen, der der Vergütung für ein Jahr entspricht.
7.4.2 Das Mitglied ist zahlungsunfähig, oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.
8. Anmeldungsmodalitäten
8.1 Mit der Online-Registrierung bei CHECK2GO verpflichtet sich der User/das Mitglied zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages in der bei der Registrierung/Anmeldung angegebenen Höhe für den angegebenen Zeitraum, diese wird über das Payment-System PAY2GO abgewickelt. Der angegebene Preis ist der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer. Der User gestattet CHECK2GO mit Angabe seiner Kreditkarten- oder EC-Konto-Daten den Einzug des Mitgliedsbeitrages bei seinem Kreditkarten/Girokonto. Die Übermittlung der Daten von CHECK2GO an die Bank kann ab dem Zeitpunkt der Angabe seiner Daten erfolgen. Sollte ein User nach der Online-Registrierung seine Unterlagen (Formular, Passkopie, Kreditkarten- oder EC-Kopie) nicht oder nicht lesbar einsenden oder die Prüfung keine Volljährigkeit oder eine andere Unstimmigkeit der Daten ergeben, so ist der registrierte User dennoch zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe des Mitgliedsbeitrages in der bei der Registrierung/Anmeldung angegebenen Höhe verpflichtet. Sobald er nach der vorgeschriebenen Art seine Volljährigkeit nachweist, wird er ohne weitere Kosten Mitglied und kann das System nutzen.
8.2 Bei Angabe falscher Daten oder unzureichender Deckung des Kredit- oder EC-Karte/-Kontos kann CHECK2GO das Passwort ersatzlos sperren und die Kosten für Rücklastschriften, Mahnungen und evtl. anfallende Gerichts- und Anwaltskosten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25 EURO dem Teilnehmer in Rechnung stellen oder bei seinem CC/EC-Konto abbuchen.
8.3 Einwilligung zur Datenübermittlung an die Schufa Holding AG und die Creditreform Experian GmbH und zur Speicherung von Daten über nicht erfolgte Zahlungen an pay2go.
Mit der Registrierung Ihrer Daten bei PAY2GO willigen Sie ein, dass IP der SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Strasse 44, D-65203 Wiesbaden Ihre Daten zur Überprüfung und Check der Kreditwürdigkeit sowie zur vertragsgemäßen Aufnahme und Abwicklung von über pay2go zu zahlenden Leistungen übermittelt sowie Daten von der Schufa über Sie erhält. Unabhängig davon wird IP der Schufa auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. unberechtigtem Chargeback, Kontonummernmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die Schufa speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diese Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Schufa sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die Schufa auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die Schufa stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die Schufa Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Sie können Auskunft bei der Schufa (schufa.de) über die Sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das Schufa-Auskunfts- und Scoring-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adressen der Schufa lauten: Schufa Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum und Schufa Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
Mit der Registrierung Ihrer Daten bei pay2go willigen Sie außerdem ein, das IP der Auskunftei Creditreform Experian GmbH, Hellersbergstrasse 14, 41460 Neuss (nachfolgend CEG genannt), Daten über die Beantragung, die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung dieser übermittelt. Unabhängig davon kann IP der CEG auch Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. zurückgegebene Bankeinzüge, Scheckrückgaben oder geplatzte Einzugsermächtigungen mangels Deckung, ChargeBacks, Wechselproteste, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckung) übermitteln. Diese Meldungen erfolgen entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von IP, eines Teilnehmers der CEG oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch Ihre schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden. Die CEG speichert Daten, um den bei ihr anfragenden Teilnehmern (Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandels-, Versandhandels- und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben sowie den in Vorleistung tretenden Finanzdienstleister oder Telekommunikationsdienstleistern (u.a. Online-Dienste und Media-Services) Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von deren Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen, können zum Zwecke der Schuldner-Ermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die CEG stellt die Daten ihren Teilnehmern nur dann zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.
Unabhängig von der Datenübermittlung an die Schufa und CEG kann pay2go Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Rücklastschriften, ChargeBacks) inklusive der Bezahl- und Personendaten auch im eigenen System speichern und bei berechtigtem Interesse im Rahmen der Datenschutzbestimmungen mit anderen Unternehmen austauschen sowie Neu-Registrierungen oder künftige Bezahlvorgänge nach Abgleich mit diesen Daten vorübergehend oder auf Dauer ablehnen.
9. Klauseln
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der CHECK2GO wird betrieben von der Inter Publish GmbH, Karlsruher Str. 31, 76437 Rastatt.
9.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmung(e)n unwirksam oder nichtig sein, so behalten die übrigen ihre Gültigkeit. Für die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichem Zweck der ungültigen am nächsten kommt.